Ein Tierschutzverein ist kein „normaler“ Arbeitgeber. Ein Tierheim, keine alltägliche Arbeitsstelle. Wer erwartet, jeden Tag pünktlich gehen zu können, mögliche Überstunden ausbezahlt oder auf die Minute in Freizeit abgegolten zu bekommen, der wird erkennen müssen, dass die Uhren in einem Tierheim anders ticken. Denn die Arbeit dort ist stressig und unglaublich vielfältig. Oftmals auch nervenaufreibend und belastend, wenn einem tierischen Einzelschicksale in Gedanken bis nach Hause begleiten. Unvorhergesehene Situationen sind beinahe an der Tagesordnung und erfordern außerordentliche Maßnahmen, die die ohnehin immer knapp bemessene Mitarbeiter-Schar immer wieder aufs Neue fordert und hin und wieder an ihre Grenzen des Leistbaren bringt. Und sie sind nur zu überwinden, wenn das ganze Team zusammenarbeitet und gemeinsam an einem Strang zieht. Unsere Schützlinge in ein tolles neues Zuhause gehen zu sehen, entschädigt jede Anstrengung jedes Mal aufs Neue!
Wir sind stolz auf eine so tolle Mitarbeiter-Schar und wissen, dass jeder einzelne seine Arbeit liebt und egal wann oder egal um wieviel Uhr ein Notfall ansteht, immer zur Stelle ist und sich gegenseitig geholfen wird! Das ist nicht selbstverständlich und dafür sind wir sehr dankbar! Ein funktionierendes Team ist die Basis für jedes Tierheim!
Teilzeit Verwaltung
Bereichsleitung Kleintiere
& Tiermedizinische Fachangestellte
Bereichsleitung hunde
Vollzeit Hunde
Teilzeit Hunde
Aushilfe Wochenende
Aushilfe Wochenende
Aushilfe Wochenende
Teilzeit Katzen
Teilzeit Katzen
Teilzeit Katzen
Aushilfe Wochenende
Bereichsleitung Kleintiere &
Tiermedizinische Fachangestellte
Tierpflegerin Kleintiere
Auszubildender
Vorstandsvorsitzender: René C. Maier-Stadtaus
Schatzmeister: Ulf Hildebrand
Schriftführerin: Kirsten Hildebrand
Kassenprüferin: Christine Ertel-Rothe
Fragen und Anregungen direkt an den Vorstand kann man gerne unter vorstand@tierheim-pforzheim.de loswerden.
Das Ehrenamt hat rein gar nichts mit Ehre, sondern ausschließlich mit Amt zu tun. Pflichten, Verantwortung und Aufgaben stehen an oberster Stelle und fast täglich kommen neue hinzu. Und trotz immer wiederkehrender Rückschläge und Enttäuschungen - die einem aber bei keiner "ehrenamtlichen Tätigkeit" erspart bleiben - bedeutet eine Vorstandsfunktion im Tierschutzverein Pforzheim und Umgebung e.V. Freude bereitenden Einsatz für den Schutz der Tiere - gemeinsam mit einem tollen Team.
Die Aufgabe unseres Vereins sehen wir darin, den Tierschutzgedanken generell zu vertreten und durch Aufklärung, Belehrung und gutes Beispiel Verständnis für das Wesen der Tiere zu erwecken, ihr Wohlergehen zu fördern, insbesondere die Verhütung jeder Tierquälerei oder Tiermisshandlung zu erstreben und deren strafrechtliche Verfolgung - den gesetzlichen Bestimmungen folgend - ohne Ansehen der Person zu veranlassen.
In unserem Tierheimalltag steht die Aufnahme, Pflege und Vermittlung meist von Fund- und Abgabetieren, doch auch behördlichen Sicherstellungen und Beschlagnahmungen - allesamt aus der Stadt Pforzheim und dem umliegenden Enzkreis stammend - im Vordergrund. Größtenteils sind es Hunde und Katzen, doch auch die verschiedensten Kleintiere, wie Kaninchen, Meerschweinchen, Ratten, Hamster, Mäuse, Chinchillas, Degus, Frettchen, Papageien, Sittiche und kleinere Ziervögel, die immer wieder bei uns im Tierheim landen.
Misshandelt und vernachlässigt, fast verhungert, todkrank, verwahrlost oder uralt sind einige von ihnen. Für sie bedeutet das Leben im Tierheim oft sogar erstmals das Paradies auf Erden. Doch es gibt auch andere Fälle: Oft unüberlegt angeschafft, wo das Kindchenschema erfolgreich Wirkung gezeigt hat, werden meist Hunde nach nur wenigen Monaten, wegen totaler Überforderung der Besitzer ins Tierheim abgeschoben. Hat man dem putzigen Welpen anfangs noch alle Dummheiten durchgehen lassen und es versäumt ihm konsequent Grenzen aufzuzeigen, steht man wenig später schnell vor einem 18 Monate alten Rüden, der mangels Führungsperson, das Zepter einfach selbst in die Pfote genommen hat, und auch nicht davor zurück schreckt, seine selbst gesetzten Grenzen und Rechte, mittels seiner Zähne zu verteidigen. Der Leidtragende ist immer der Hund, der oft endlos lange darauf warten und es erst einmal lernen muss, sich endlich in die Sicherheit eines menschlichen Rudelführers fallen lassen zu können. Doch es gibt auch andere, sehr emotionale und tränenreiche Abschiede, hinter denen manchmal menschliche Tragödien stehen. Besonders diese Tiere, die ihr bisheriges Leben wohlbehütet in einem schönen, tiergerechten Zuhause verbringen durften, leiden - trotz aufopferungsvoller, intensiver Pflege der Mitarbeiter - im Tierheim schrecklich.
Wildtiere wie unter anderem Greifvögel, Schwäne, Feldhäschen, Rehkitze oder Frischlinge werden immer wieder mal verletzt oder verlassen aufgegriffen und zu uns gebracht. Deren Pflege oder Weitergabe in "Profihände" ist für uns genauso selbstverständlich, wie unsere unermüdlichen Bemühungen um die uns anvertrauten Haustiere. In einer geräumigen Voliere beherbergen wir verletzte und flugunfähige Stadttauben sowie aufgefundene Zuchttauben, die in Freiheit keine Chance auf Überleben hätten.
In den Spätsommer- und Herbstmonaten beginnt sich dann langsam aber sicher auch unsere Igelstation zu füllen. Bis zu 100 Stachelritter versorgen wir im Jahr, viele davon müssen bei uns auch überwintern. Doch unglaublich viele Igel, die von besorgten Tierfreunden zu uns gebracht werden, brauchen gar keine Hilfe von uns Menschen. Das Aufsammeln war zwar gut gemeint, doch sind die meisten Neuankömmlinge weder unterernährt noch krank oder verletzt. Mit einiger Überredungskunst bewegen wir die oft unwilligen und ungläubigen Tierfreunde dann dazu "ihren" Igel wieder zurück an den Fundort, oder in dessen Nähe, fernab viel befahrener Straßen zu bringen und ihm dort noch ein Schälchen Futter und Wasser bereit zu stellen.
Außerdem werden regelmäßig wildlebende Katzen von mit uns zusammenarbeitenden Tierschützern an Futterstellen eingefangen, bei uns im Tierheim tierärztlich versorgt und auf Kosten des Tierschutzvereins natürlich auch kastriert, um dann nach ihrer Genesung wieder ihren Platz an der Futterstelle einnehmen zu können. Auch das bedeutet für uns Tierschutz!
Finanziert wird unsere Tierschutzarbeit und das Tierheim Pforzheim durch die Mitgliedsbeiträge der etwa 1000 Mitglieder des Tierschutzvereins Pforzheim und Umgebung e.V., durch Spenden und Erbschaften, die Zuweisung von Bußgeldern, durch die Kostenerstattungen der Stadt Pforzheim, des Enzkreises und auch über Patenschaften. Außerdem bessern wir unsere Kasse ständig mit der Aufnahme von Pflegetieren auf.
Der Tierschutzverein Pforzheim und Umgebung e.V. ist allein Träger unseres Tierheims und keiner Behörde unterstellt, wie immer noch von vielen Menschen irrtümlich angenommen wird. Für die Kommunen übernehmen wir lediglich einige öffentliche Aufgaben: Die Aufnahme und Versorgung von Fundtieren und beschlagnahmten Tieren.
Hier können Sie den Mitgliedsantrag PDF-Datei herunterladen, ausdrucken und ausgefüllt an uns senden.
In unserem Downloadbereich finden Sie unsere Satzung, außerdem auch als PDF.
Der Verein trägt den Namen „Tierschutzverein Pforzheim und Umgebung e.V.“
Erfüllungsort und Gerichtsstand des Vereins ist Pforzheim.
Der Sitz des Vereins ist Pforzheim.
Zweck des Vereins ist, dem gesetzmäßigen Schutz und den Rechten der Tiere Anerkennung zu verschaffen, Verständnis für das Wesen der Tiere zu wecken, ihr Wohlergehen zu fördern, insbesondere jede Tierquälerei oder Tiermisshandlung zu verhindern und strafrechtliche Verfolgung nach den gesetzlichen Bestimmungen ohne Ansehen der Person zu veranlassen.
Der Verein trägt den Namen „Tierschutzverein Pforzheim und Umgebung e.V.“
Erfüllungsort und Gerichtsstand des Vereins ist Pforzheim.
Der Sitz des Vereins ist Pforzheim.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Mitglieder können alle Personen werden, die die Grundsätze des Tierschutzes anerkennen, respektieren und den Vereinszweck fördern.
Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Antrag erforderlich, über den der Vorstand entscheidet; die Mitgliedschaft tritt dann mit Bezahlung des ersten Beitrages in Kraft. Die Ablehnung der Aufnahme bedarf keiner Begründung.
Personen die sich um den Tierschutz oder den Verein in besonderem Maße Verdienste erworben haben, können durch Beschluss des Vorstandes zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss, Streichung oder Austritt aus dem Verein.
Die Austrittserklärung ist schriftlich gegenüber dem Vorstand abzugeben. Der Austritt ist jeweils zum Jahresende möglich.
Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es seiner Beitragspflicht trotz zweimaliger schriftlicher Aufforderung nicht nachkommt.
Der Ausschluss eines Mitglieds erfolgt, wenn das Mitglied dem Zweck des Vereins zuwiderhandelt oder wenn es das Ansehen oder die Interessen des Vereins schädigt. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Auf Antrag des Betroffenen kann vor der Beschlussfassung eine Anhörung erfolgen, sofern der Vorstand dem Anhörungsgesuch mit einfacher Mehrheit zustimmt. Der Beschluss ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Gegen diesen Beschluss ist binnen einer Woche schriftlicher Widerspruch möglich. Über den Widerspruch entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
Die Mitglieder des Vereins sind zur Zahlung eines jährlichen Beitrags verpflichtet, dessen Höhe die Mitgliederversammlung festlegt.
Der Jahresbeitrag ist im ersten Quartal des jeweiligen Geschäftsjahres zu entrichten.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
Organe des Vereins sind der Vorstand, der Beirat und die Mitgliederversammlung.
Dem Vorstand gehören an:
1.Vorsitzender
2. Vorsitzender
Schatzmeister
Schriftführer
bis zu sieben weitere Vorstandsmitglieder
Der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende und der Schatzmeister sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Deren Einzelvertretungsmacht ist jedoch in der Weise beschränkt, dass sie zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von mehr als € 1.500,00 den Verein nur gemeinsam mit einem weiteren einzelvertretungsberechtigten Vorstandsmitglied vertreten können. Von der Beschränkung der Einzelvertretungsmacht wiederum ausgenommen werden die im Zusammenhang mit der Erfüllung von Lohnzahlungsverpflichtungen des Vereins erforderlichen rechtsgeschäftlichen Handlungen.
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, sofern sie nicht durch Satzung einem anderen Organ übertragen sind.
Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden, einberufen werden. Eine Einberufungsfrist von einer Woche soll eingehalten werden.
Eine Sitzung des Vorstandes muss einberufen werden, wenn mindestens drei seiner Mitglieder dies beantragen.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner gewählten Mitglieder anwesend ist.
Der Vorstand kann im schriftlichen Verfahren beschließen, wenn alle Vorstandsmitglieder dem Gegenstand der Beschlussfassung zustimmen.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung durch einfache Stimmenmehrheit für die Dauer von drei Jahren, gerechnet von der Wahl an, gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Zu Vorstandsmitgliedern können nur Mitglieder des Vereins gewählt werden. Mit Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines Vorstandsmitglieds. Scheidet ein Mitglied des Vorstands vorzeitig aus, so kann der Vorstand für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen einen Nachfolger wählen.
Zum Mitglied des Vorstands ist nur wählbar, wer mindestens seit zwei Jahren Mitglied des Vereins ist.
Der Vorstand soll eine Leiterin / einen Leiter des Tierheims bestellen. Die Bestellung eines Vorstandsmitglieds für diese Tätigkeit ist ausgeschlossen.
Zur Unterstützung des Vorstands – insbesondere in fachlicher Hinsicht – kann von den Mitgliedern ein Beirat gebildet werden. Als Mitglieder des Beirats sollen Personen bestellt werden, die in Fragen der Tierhaltung, der Tierpflege, des Tierschutzes usw. über besondere Kenntnisse verfügen und diese dem Verein zur Verfügung stellen. Diese Personen müssen nicht notwendigerweise Vereinsmitglieder sein.
Für die Sitzungen, Beschlüsse und die Amtsdauer gilt § 8 entsprechend; die Vorstandsmitglieder sind an den Sitzungen des Beirates teilnahmeberechtigt.
Die ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) soll einmal jährlich stattfinden.
Sie unterstützt den Vereinszweck durch Beschlüsse in grundsätzlichen Angelegenheiten und beschließt über die Entlastung und Wahl des Vorstandes, die Wahl der Rechnungsprüfer sowie über Satzungsänderungen.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist durch Vorstandsbeschluss oder auf schriftliches Verlangen von mindestens einem Zehntel der Mitglieder einzuberufen.
Die Mitglieder sind zu allen Mitgliederversammlungen vom Vorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnung und Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen schriftlich einzuladen.
Anträge zu diesen Versammlungen sind mindestens eine Woche vorher mit kurzer Begründung einzureichen.
Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung hat der 1. Vorsitzende. Er wird vom 2. Vorsitzenden oder einem anderen Mitglied des Vorstandes vertreten.
Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, soweit die Satzung keine andere Mehrheit vorschreibt.
Die Beschlussfassung erfolgt grundsätzlich in offener Abstimmung. Wahlen sind geheim durchzuführen, wenn dies beantragt wird.
Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichen ist.
Satzungsänderungen können auch in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Vorschläge für die zu ändernden Paragraphen müssen in der Einladung mitgeteilt werden. Die Mitgliederversammlung kann jedoch auch während der Versammlung eingebrachte Änderungen der Vorschläge zur Abstimmung bringen.
Dies gilt auch für eine Änderung des Vereinszweckes, die allerdings in keinem Fall der seitherigen Zwecksetzung widersprechen darf.
Das Rechnungswesen des Vereis ist für jedes abgelaufene Geschäftsjahr von zwei Rechnungsprüfern zu prüfen. Über das Ergebnis der Prüfung ist in der Jahreshauptversammlung Bericht zu erstatten.
Die Amtszeit der gewählten Rechnungsprüfer beträgt ein Jahr. Eine erneute Wahl ist zulässig.
Die Auflösung des Vereins ist nur in einer besonderen, eigens zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung möglich. Erforderlich ist die Mehrheit von ¾, wenn 2/3 aller Mitglieder anwesend sind. Ist die Anwesenheit nicht gewährleistet, so entscheidet eine weitere Mitgliederversammlung, die frühestens nach zwei Wochen einberufen werden kann, ohne Rücksicht auf die Zahl der Teilnehmer ebenfalls mit ¾ Mehrheit.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vereinsvermögen nach Begleichung aller finanziellen Verbindlichkeiten an eine gemeinnützige Organisation des Tierschutzes, die es ausschließlich und unmittelbar für Zwecke des Tierschutzes zu verwenden hat. Die Organisation wird vom Vorstand bestimmt.
1. February 2006
Tierschutzverein Pforzheim und Umgebung e.V.
Hinter der Warte 37, 75177 Pforzheim
Tel.: (07231) 154133
Fax: (07231) 1541350